1401 - Die zusätzlich eingebauten Zwischenwände entsprechen nicht den Vorschriften.

Leichter Mangel

Die Schutzräume werden und dürfen für „zivilschutzfremde Zwecke“, wie zum Beispiel als Lager, Keller, Bastel- und Spielraum oder Archiv genutzt werden.

Nachträglich eingebaute Zwischenwände müssen leicht demontierbar sein.

Nicht gestattet sind Kalkstein-, Backstein- und Gipswände, da die Luftverteilung beeinträchtigt wird und bei Erschütterungen eine Splitterwirkung haben.

 


Mangel beheben

Die Instandstellung ist erst bei Anordnung des Bundesrates zur Verstärkung des Bevölkerungsschutzes (Aufwuchs) innert 3 Monaten vorzunehmen.