2201 - Die Steigeisen bzw. Steigleitern sind nicht vorhanden.

Leichter Mangel

Steigeisen bzw. Steigleitern sind ab einer Schachthöhe von 1,50 m vorgeschrieben und wichtig, um im Notfall den Schutzraum über den Notausstieg verlassen zu können.

 Sie müssen an der Seitenwand des Schachtes fest montiert sein und dürfen nicht auf der Konusseite eines Ausstieges enden.


Mangel beheben

Wir empfehlen, diesen Mangel von einer Fachfirma beheben zu lassen.

Geben Sie dazu die Höhe des Schachtes an.

 

Als Fachfirmen empfehlen wir: