2203 - Die Steigleiter bzw. Steigeisen sind stark verrostet oder beschädigt

Leichter Mangel

Steigeisen bzw. Steigleitern sind ab einer Schachthöhe von 1,50 m vorgeschrieben und wichtig, um im Notfall den Schutzraum über den Notausstieg verlassen zu können.

Diese müssen im tragfähigen und unbeschädigten Zustand sein.


Mangel beheben

Wir empfehlen, diesen Mangel von einer Fachfirma beheben zu lassen.

Geben Sie dazu die Höhe des Schachtes an.

 

Als Fachfirmen empfehlen wir: