1202 - Die „Roten Türen“ können nicht verschlossen werden.

Leichter Mangel

Als „Rote Türen“ bezeichnet man Abschlüsse, die als Panzertüren, Panzerdeckel oder Panzerschiebewände montiert sein können. Sie eignen sich besser für die Nutzung des Schutzraumes in Friedenszeiten.

Diese Zugänge sind in einem Belegungsfall nicht für den Schutzraumzugang/Fluchtweg gedacht und würden verschlossen. Dazu müssen diese zusätzlich mit einem Abschliessmechanismus (z.B. Vorhängeschloss) und einer beidseitigen Beschriftung «Im Belegungsfall verschlossen» versehen sein.


Mangel beheben

Als Beschriftung genügt z.B. ein laminiertes Papierblatt mit der Beschriftung «Im Belegungsfall verschlossen» oder ein vorgefertigte Platte, welche Sie bei einer Fachfirma für Schutzraumtechnik erhalten.

Die nachträgliche Anbringung des Abschliessmechanismus sollte von einer Fachfirmafür Schutzraumtechnik ausgeführt werden.

 

Als Fachfirmen empfehlen wir: