Leichter Mangel
Ein Schutzraum bietet nur mit unverkleideten Betonwänden und Decken den optimalen
Schutz. Zudem kann bei einer Belegung mit Personen bei verkleideten Wänden oder Decken die Wärme nicht genügend abgeführt werden. Somit würde die Temperatur im Schutzraum sehr schnell ins Unerträgliche steigen.
Jedoch ist es energietechnisch sinnvoll, Wände und Decken zu isolieren. Diese Verkleidungen müssen leicht demontierbar sein und Farbanstriche des Betons müssen luft- und wasserdampfdurchlässig sein (empfohlen: Mineralische Innenfarben). Keramikplatten sind nur als Bodenbeläge zugelassen.
Wurde dieser Mangel bei Ihnen erfasst, weil z.B. eine Isolation eingebaut wurde, dient dies in erster Linie als Information für die Behörden.
Die Instandstellung ist erst bei Anordnung des Bundesrates zur Verstärkung des Bevölkerungsschutzes (Aufwuchs) innert 3 Monaten vorzunehmen.
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Schweizer Kompetenz-Zentrum für Schutzräume
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